In diesem Interview mit Berthold Schadek, Vorstand der AVAL AG wird auf die Thematik eingegangen, dass es für Bürger oftmals schwer sein kann das Vorgehen des Finanzamts zu verstehen.
Ein Interview mit Berthold Schadek
In diesem Interview mit Berthold Schadek, Vorstand der AVAL AG wird auf die Thematik eingegangen, dass es für Bürger oftmals schwer sein kann das Vorgehen des Finanzamts zu verstehen.
Interviewer: Herr Schadek was ist die Problematik für Bürger die mit dem Finanzamt in Berührung kommen?
Berthold Schadek: Das Finanzamt ist eine wichtige Behörde, aber auch dort arbeiten nur Menschen, die ab und zu einen Fehler machen. Das ist normal und kann natürlich auch korrigiert werden. Voraussetzung: Sie können den Fehler bemerken.
Interviewer: Wie kann ich als Normalbürger denn auf “Nummer sicher gehen” und den Fehler bemerken?
Berthold Schadek: Es ist sehr wichtig, dass die Berechnung der Steuer und die Berechnung der Rückerstattung vorab vorgenommen wurde und dann mit dem Ergebnis des Finanzamtes verglichen wird. Dies ist eine ganz wichtige Aufgabe und wird von den Experten der ALLCON in jedem Einzelfall durchgeführt.
Die Gründe für Abweichungen sind sehr vielfältig und die falsche Berechnung aufgrund eines Zahlendrehers ist noch ein ganz simpler Fehler.
Interviewer: Was können weitere Gründe für Missverständnisse sein?
Berthold Schadek: Die Steuergesetze sind bekanntlich schweres Deutsch und daher für den Normalbürger nicht einfach zu verstehen. Es ist deshalb nur zu verständlich, wenn es zu Missverständnissen kommt und Möglichkeiten nicht vollständig vom Bürger ausgenutzt werden.
Die typischen Abweichungen/Fehler liegen in den folgenden Bereichen:
- Sind die Fahrtkosten für den Arbeitsweg richtig angesetzt? Ist die Entfernung richtig angesetzt – insbesondere, wenn es einen etwas längeren Weg gibt?
- Sind die Krankenversicherungsbeiträge zu Unrecht gekürzt? Bonuszahlungen der Krankenkassen sollten vom Finanzamt nicht abgezogen sein.
- Sind die Kapitalerträge richtig ermittelt? Sind die bereits abgezogenen Steuern (25%) höher als Ihr persönlicher Steuersatz, so müssen Sie eine Erstattung bekommen.
- Ist der Rentenfreibetrag richtig angesetzt? Als Ruheständler brauchen Sie einen Teil der Rente nicht versteuern. Dazu muss der „Anpassungsbetrag“ richtig berechnet werden.
Interviewer: Fährt man denn sicher, wenn diese Punkte beachtet werden?
Berthold Schadek: Die oben genannten Checkpunkte sind nur Beispiele für Fehlerquellen. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Aber auch wenn Sie bei der Einreichung Ihrer Erklärung etwas vergessen haben sollten, Ihr Berater kann immer noch eine Korrektur beim Finanzamt vornehmen lassen.