Finanzwissen am Mittag

Formulare für die Steuererklärung: Alles Wichtige im Blick


Tobias Mitter

5 Min. Lesezeit

Welches Formular für die Steuererklärung einzureichen ist und welche Zusatzformulare ausgefüllt werden müssen, richtet sich nach der Art der Einkünfte.

Welches Formular für die Steuererklärung einzureichen ist und welche Zusatzformulare ausgefüllt werden müssen, richtet sich nach der Art der Einkünfte.

Damit die Bearbeitung beim Finanzamt problemlos und ohne Nachfragen erfolgen kann, sollten von Anfang an die richtigen Formulare für die Entrichtung und Erstattung der Steuern ausgefüllt werden.

Der Mantelbogen: DAS Formular für jeden Steuerzahler

Jeder Steuerpflichtige muss seine Kerndaten in einem Mantelbogen, der auch unter der Bezeichnung Deckblatt bekannt ist, eintragen.

Neben den persönlichen Daten zur Anschrift, zur Bankverbindung und Sonderausgaben werden auch haushaltsnahe Dienstleistungen sowie außergewöhnliche Belastungen im Grundbogen zur Steuererklärung eingetragen.

Dieses Formular ist von jedem Steuerzahler auszufüllen, egal ob die Einkünfte selbständig, nichtselbständig oder in Form von Kapitaleinkünften oder Renten erzielt werden.

Formulare für nichtselbständige Arbeit

Arbeitnehmer sind laut Bundesministerium für Finanzen zur Abgabe der Anlage N verpflichtet. Alle Einkünfte und Ausgaben aus dem Arbeitnehmerverhältnis werden hier eingetragen.

Im Bogen finden sich Felder für Werbungskosten, zu denen die Anschaffung von Arbeitsmitteln oder auch die doppelte Haushaltsführung zählen.

Ebenso werden hier alle Aufwendungen für Fortbildungen und andere berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen eingetragen. Jegliche mit dem Beruf im Bezug stehenden Kosten finden in diesem Formular einen Platz und sollten sorgfältig eingetragen werden.

Anlage für Familien mit Kindern

Verheiratete Paare und Alleinerziehende mit Kind sollten die Anlage für Angaben zum Kind nicht vergessen. Neben den jährlichen Ausgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung wirken sich Eintragungen über Schul- und Betreuungsausgaben sowie Entlastungsoptionen für Alleinerziehende steuersparend aus.

Wird der Bogen für die kindesbezogenen Ausgaben vergessen, entsteht ein steuerlicher Nachteil von nicht zu unterschätzender Höhe.

Vorsorgeaufwand, Riesterrente und andere Altersvorsorge

Die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung, aber auch private Vorsorgeaufwendungen sind beim Finanzamt auf der Anlage Vorsorgeaufwand einzureichen. Ausgenommen hiervon ist nur die Riesterrente, da diese in einem speziellen Formular (Anlage AV) explizit ausgeführt wird.

Durch die korrekte Auflistung aller Vorsorgeaufwendungen gibt es in der Regel Steuern zurück oder die jährliche Nachforderung vom Finanzamt wird deutlich reduziert.

Bei Abgabe der Anlage AV muss die vom Versicherungsträger zugesandte Bescheinigung über gezahlte Prämien beiliegen. Das Finanzamt prüft nun, ob die Ausgaben in diesem Bogen oder im Rahmen der Sonderausgaben steuergünstiger sind.

Wohin mit den Kapitaleinkünften?

Kapitalerträge werden mit 25 Prozent versteuert. Die Anlage KAP ist auszufüllen, wenn Freistellungsaufträge nicht oder zu niedrig erteilt wurden.

Auch bei Kapitalerträgen von mehreren Banken lohnt es sich, dieses Formular auszufüllen und auf diesem Weg Steuern zu sparen. Wer an der Börse spekuliert und Verluste erzielt hat, kann sich durch die Angaben im KAP Formular zu viel gezahlte Steuern zurückholen.

Die Anlage ist kein Muss bei der Steuererklärung. Ob sich das Ausfüllen dennoch lohnt, erfahren Mitglieder unseres Vereins durch eine fachkundige Berechnung der Steuerersparnis.

Auch Gewinne aus Wertpapieren werden in diesem Formular gelistet. Anders verhält es sich bei Verkäufen von Wirtschaftsgütern, die in einer gesonderten Anlage verzeichnet werden.

Vermietung oder Verpachtung: Mieteinnahmen in der Steuererklärung

Wer Einkünfte aus Mieten oder Pachten erzielt, muss diese Gelder gesondert beim Finanzamt anmelden. Das Bundesministerium stellt hierfür die Anlage V zur Verfügung, die sich gezielt an Eigentümer mit regulärer Vermietung richtet.

Vermietet man hingegen möblierte Wohnungen oder erzielt Einnahmen aus Untervermietung, werden diese Daten unter den Werbungskosten gelistet.

Gleiches gilt auch für Reparaturen und Instandsetzungen sowie Finanzierungen für Wohnungen die der Vermietung dienen. Ohne Erfahrung kann es bei der richtigen Eintragung der Einnahmen zu Verwirrungen und Fehlern in der Steuererklärung kommen.

Renten, Unterhalt und sonstige Einkünfte

Als Rentner kann man die Steuererklärung auf freiwilliger Basis einreichen. Wird der Lebensunterhalt aus Renten bestritten, ist die Anlage R das wichtigste Formular neben dem Mantelbogen. Ab einer bestimmten Rentenhöhe ist die Einreichung der Steuererklärung laut Bundesministerium verpflichtend.

Wer Unterhalt zahlt, kann diese Ausgaben ebenfalls über die Steuern abrechnen. Dabei geht es nicht nur um den Kindesunterhalt, sondern auch um Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehegatten oder Angehörige.

Die Anlage Unterhalt muss für jede Unterhaltszahlung separat ausgefüllt und personenbezogen beim Finanzamt eingereicht werden.

Ein weiteres Formular, die Anlage SO wurde ebenfalls vom Bundesministerium herausgegeben und muss von Unterhaltsempfängern ausgefüllt werden.

Neben dem Unterhaltsempfang werden in der Anlage für sonstige Einkünfte auch Spekulationsgewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern gelistet.

Freiberufler und Selbständige

Jeder Freiberufler und Selbständige füllt den Mantelbogen aus. Anschließend ist das Formular S entscheidend, in dem die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit eingetragen werden.

Während Freiberufler nur ihre Einkünfte und Ausgaben auflisten müssen, füllen Gewerbetreibende zusätzlich die Anlage G für den Gewerbebetrieb aus.

Eine gesonderte Ermittlung der Gewinne aus dem Formular S und G kann über den Zusatzbogen EÜR erfolgen.

Bei selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit kann das Finanzamt monatliche oder quartalsweise Vorauszahlungen für die Umsatzsteuer und für die Einkommenssteuer fordern.

Das ist praktisch, da die Vorauszahlungen eine hohe Belastung im Folgejahr ausschließen und eine Einschränkung der Liquidität durch eine sehr hohe Nachforderung vermeiden.

EÜR - Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Unternehmer mit einem jährlichen Umsatz über 17.500 EUR (hier zählen die Betriebseinnahmen, nicht der Gewinn) füllen die Anlage EÜR aus. Wird die Gewinnermittlung mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorgenommen, spielt dieses Formular in der Steuererklärung eine essenzielle Rolle.

Unter dem oben aufgeführten Betrag wird das Unternehmen in Kleinunternehmerschaft geführt. Eine Umsatzsteuervorauszahlung entfällt bei Kleinunternehmern, wodurch die zu entrichtenden Steuern im Jahresabschluss ermittelt werden.

Dieses Formular gehört zu den am verständlichsten und einfachsten formulierten Bögen in der Steuererklärung. Dennoch sollten alle Angaben mit größter Sorgfalt und fehlerfrei erfolgen.

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